Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Maritime Tauch- und Atemschutztechnik GmbH

Aueweg 18
64850 Schaafheim

Stand: 03/2021

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung erklärt werden.

§ 3 Preise; Kostenvoranschläge; Vorarbeiten; Zahlungsbedingungen; Verjährung

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen auf der Grundlage unserer täglichen Arbeitsberichte nach den zum Zeitpunkt der Leistungserstellung gültigen Preisen. Die Preise gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und deren Vergütung wird individuell vereinbart.

(3) Vorarbeiten wie z.B. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls nach individueller Vereinbarung vergütungspflichtig.

(4) Bei umfangreichen Arbeiten behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

(5) Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag auf den Gesamtpreis angerechnet.

(6) Zahlungen haben vorrangig per Überweisung zu erfolgen. Individuell können die Vertragsparteien andere Zahlungsmittel vereinbaren.

(7) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig; ein etwaiger Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden, werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.

(9) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(10) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(11) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(12) Unsere Vergütungsansprüche verjähren nach fünf Jahren.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat einen für eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung unserer Leistungen erforderlichen Zustand von Anlagen sicherzustellen.

(2) Der Kunde hat uns rechtzeitig Informationen zu erteilen, welche zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von uns durchgeführten Leistungen unverzüglich nach deren Fertigstellung zu untersuchen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Mangelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen und die Leistung gilt als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.

(2) Bei Sach- oder Rechtsmängeln ist unsere Haftung auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie für uns unzumutbar oder verweigern wir sie ernsthaft und endgültig, steht dem Kunden unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach § 6 nach seiner Wahl das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Das Rücktrittsrecht ist bei nur geringfügigen Mängeln ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche aufgrund Schlecht- oder Nichterfüllung haften wir ausschließlich nach Maßgabe des § 6.

(3) Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt.

(4) Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(5) Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde behauptete Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, ohne dass die Voraussetzungen des § 637 BGB vorliegen.

§ 6 Haftung

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.

(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Soweit wir gemäß § 6 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 6 gelten nicht in Bezug auf die Haftung wegen (i) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) garantierter Beschaffenheitsmerkmale, (iii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Übrigen wird auf die separaten Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

§ 8 Rechtswahl; Gerichtsstand; unwirksame Klauseln

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer einverständlichen Regelung, die dem beabsichtigen Vertragsziel der Parteien entspricht, wobei jedoch dasjenige vereinbart werden soll, was diesen Geschäftsbedingungen unter zulässiger rechtlicher Würdigung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.

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